Änderung der LFischVO- Nachtangelverbot in BW aufgehoben
Aktuelles 06.02.2022 
Landesfischereiverordnung geändert
Nachdem das Landgericht Stuttgart im Juli 2021 entschieden hat, dass das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg nicht rechtens ist, hat das Ministerium für Ländlichen Raum nun die Landesfischereiverordnung (LFischVO) geändert. Seit dem 4. Februar 2022 ist diese gültig (►hier).
Nachtangelverbot in Baden-Württemberg aufgehoben
Das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg ist damit aufgehoben. Nachts ist demnach der Fang aller Fischarten erlaubt, also nicht nur der Wels- und Aal- oder Krebsfang.
Natürlich müssen auch beim Nachtangeln alle gültigen Schonzeiten und Mindestmaße für die Fisch- und Krebsarten eingehalten werden.
Einschränkungen für einzelne Gewässer möglich
Einschränkungen für einzelne Angelgewässer sind weiterhin möglich und können festgelegt werden.
AVK wird Richtlinien anpassen
Aufgrund der nun gültigen LFischVO wird der AVK seine Richtlinen anpassen und den Mitgliedern zeitnah zusenden.
Das Nachtangeln ist in allen AVK-Gewässern bis auf die nachfolgenden Ausnahmen erlaubt:
Ausnahmen: In folgenden AVK-Gewässern ist das Nachtangeln nicht erlaubt:
- Alb - oberer und mittlerer Abschnitt;
- Kämpfelbach;
- Knielinger See.
Wir bitten um Beachtung.
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