Anglerverein Karlsruhe e.V.

Sie befinden sich auf: Aktuelles

Aktuelles

Änderung der LFischVO- Nachtangelverbot in BW aufgehoben

Aktuelles 06.02.2022

Landesfischereiverordnung geändert

Nachdem das Landgericht Stuttgart im Juli 2021 entschieden hat, dass das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg nicht rechtens ist, hat das Ministerium für Ländlichen Raum nun die Landesfischereiverordnung (LFischVO) geändert. Seit dem 4. Februar 2022 ist diese gültig (►hier).

Nachtangelverbot in Baden-Württemberg aufgehoben

Das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg ist damit aufgehoben. Nachts ist demnach der Fang aller Fischarten erlaubt, also nicht nur der Wels- und Aal- oder Krebsfang.

Natürlich müssen auch beim Nachtangeln alle gültigen Schonzeiten und Mindestmaße für die Fisch- und Krebsarten eingehalten werden.

Einschränkungen für einzelne Gewässer möglich

Einschränkungen für einzelne Angelgewässer sind weiterhin möglich und können festgelegt werden.

AVK wird Richtlinien anpassen

Aufgrund der nun gültigen LFischVO wird der AVK seine Richtlinen anpassen und den Mitgliedern zeitnah zusenden.

Das Nachtangeln ist in allen AVK-Gewässern bis auf die nachfolgenden Ausnahmen erlaubt:

Ausnahmen: In folgenden AVK-Gewässern ist das Nachtangeln nicht erlaubt:

  • Alb - oberer und mittlerer Abschnitt;
  • Kämpfelbach;
  • Knielinger See.

Wir bitten um Beachtung.


zurück zur Übersicht
Zum Seitenanfang
 

Wir verwenden Cookies. Diese helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Erfassung von Informationen durch Cookies zu. Mehr erfahren...

OK